Barrierefreiheitserklärung
Einleitung
Die BadeDu GmbH ist bestrebt, ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: https://www.badedu.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist derzeit teilweise vereinbar mit den Anforderungen des BFSG und der BFSGV. Es bestehen aktuell noch folgende Barrieren:
- Einige Bilder und Grafiken verfügen noch nicht über aussagekräftige Alternativtexte.
- Die Tastaturbedienbarkeit ist in bestimmten Bereichen (z. B. Navigation) eingeschränkt. Einige interaktive Elemente sind nicht vollständig erreichbar.
- Der Fokusindikator für bedienbare Elemente ist teilweise nicht sichtbar.
- Manche Links sind nicht eindeutig benannt.
- Die Seitenstruktur ist teilweise fehlerhaft und erschwert z. B. die Nutzung mit Screenreadern.
- ARIA-Attribute sind nicht überall korrekt implementiert.
- Die Farbkontraste erfüllen nicht durchgängig die erforderlichen Mindestanforderungen.
Wir arbeiten daran, diese Barrieren so bald wie möglich zu beheben.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde auf Basis einer Selbstbewertung erstellt, unterstützt durch automatisierte Prüfwerkzeuge (z. B. WAVE, Lighthouse).
Feedback und Kontakt
Du hast eine Barriere auf unserer Website entdeckt oder möchtest uns Hinweise zur Verbesserung geben? Nutze gerne unser Kontaktformular.
Wenn dich eine Barriere daran hindert, eine Bestellung durchzuführen oder Informationen zu erhalten, helfen wir dir gerne persönlich weiter.
Marktüberwachungsstelle
Die zuständige Marktüberwachungsstelle gemäß BFSG ist:
MLBF (im Aufbau)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Telefon: 0391 567 6970
Stand der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 06. August 2025 erstellt.
Sie wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Wenn dir Fehler in dieser Erklärung auffallen, freuen wir uns über eine kurze Rückmeldung.